Yerel yönetimler ve katılım: Halkın katılım duyarlılığı ve katılım yolları açısından Konya örneği
Özet
In der ganzen Welt wird heute einen rasanten Fortschritt im Bereich der partizipatorischen Gesellschaft angesehen. Über zwei Drittel der Weltbevolkerung lebt heute in formell demokratisch verfaBten Systemen. Global isierung spielt dabei eine entscheidende Rolle. Jedoch spricht man von "Internationalisierung der Demokratie." Die Öffentlichkeit ist in jüngster Zeit auf das Thema Biirgerbeteiligung und biirgerorientierte Verwaltung sehr aufmerksam geworden. Der gesellscahftliche Wandel erzwingt überall eine neue Denk- und Arbeitweise des staatlichen Handelns. Der unser Zeitalter dominierte Begriff - "Informationsgesellschaft" wird folglich der "Biirgergesellschaft" gleichgesetzt. Partizipative Demokratie fordert die Kooperation und Kommunikation unterschiedlicher gesellschaftlicher Machtfakteuren. Bürgerinitiativen, Öko- Bewegungen, Arbeitskreise, Gewerkschaften, Frauen, Jugend können auf die Entscheidungen der Verwaltung wirken. Die Unzufriedenheit mit dem Zustand der Verwaltung ist nicht neu, sie bestand schon lange Zeit. Aber neu ist, möglichst durch vielen Methoden der Bürgerbeteiligung die Leistungsniveau der Verwaltung zu steigern. Nicht mehr "Zuschauer Demokratie", sondern "teilhabende Gesellschaft". Diese Begriffe dominieren die Diskussion über Demokratie und Effizienz. Dabei spielen sowohl die herkömmlichen Methoden def Biirgerbeteiligung bzw. Bürgerversammlungen, Biirgerfragestunden usw. als auch neu Methoden der Biirgerbeteiligung bzw. Runde Tische, Planungszelle usw. entscheidende Rolle. Die moderne Reformtrends bestatigen diesen ProzeB. If Biirgeraktivierung wird als ein wesentiicher Modernisierungsbedarf der öffentlichen Verwaltung und Mddernisierungsstrategien angesehen. Eine der wichtigsten Strategieliicken der öffentlichen Verwaltung sei Legitimationsliicke: Unzufriedenheit der Leistungsadressaten. Souveranitat des Volkes ist die zentrale Kategorie, mit der die Demokratie als politisches System in Form des Parlamentarismus und als gesellschaftliche BewuBtseins- und Lebensform (durch Gewahrung der Grundrechte) einst angetreten ist. 323